Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes Raum und Landschaft vom 10. Juli 2018, Nr. 9

Kategorien

Beschreibung

Die Zusammensetzung, die Ernennung und die Ersetzung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten für die Beschlussfassung der GKRL sowie der Vorsitz derselben sind durch Artikel 4 des LG Nr. 9/2018, in geltender Fassung, geregelt. 

Den Vorsitz der GKRL übernimmt der Bürgermeister oder dessen Vertretung und bei Verhinderung des Vorsitzenden das jeweilige Ersatzmitglied.

Nach Abschluss der Überprüfung und Bearbeitung des Baugesuches seitens des zuständigen Gemeindeamtes und des Gemeindetechnikers gibt die Gemeinde­baukommission ihr Gutachten in jenen Fällen ab, in denen die Baukonzession im Sinne der vorangehenden Artikel erforderlich ist und zwar unter folgenden Gesichtspunkten:

  • hinsichtlich der Raumordnungsaspekte
  • mit Bezug auf die Hygiene
  • hinsichtlich des Landschaftsschutzes
  • über die technischen Belange
  • mit Bezug auf die Ästhetik

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

VINSCHGAUSTRASSE 52, 39023 LAAS

Datei

Verantwortlich

Mitglieder

Per. Agr. Kathrin Rinner

Landwirtschaft- oder Forstwissenschaften

Dr. Manuela Aondio

Sozial- Wirtschaftswissenschaften

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 22.07.2025, 12:21 Uhr