Ämter

Informationen und Kontaktdaten der Gemeindeämter.

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Gemeindesekretär

Der Gemeindesekretär ist der ranghöchste Beamte, er nimmt als Schriftführer an den Sitzungen des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses teil, sorgt für die Vorbereitung, Abfassung und termingerechte Veröffentlichung der Beschlüsse. Er ist der Vorgesetzte des Personals, kontrolliert und koordiniert die leitenden Beamten. Des weiterem übt er alle Aufgaben aus die ihm per Gesetz und Satzung zugewiesen sind.

Bauerhaltung

zuständiges Amt für die Erhaltung der gemeindeeigenen Immobilien

Buchhaltung

Haushaltsvoranschlag und Abschlussrechnung, Finanz- und Vermögensverwaltung, Rechnungs- und Beitragswesen, 

Demografischer Dienst

Meldeamtliche Angelegenheiten und Verfahren, sowie entsprechende Bescheinigungen, Ausstellung von Elektronischen Identitätskarten.

Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, inklusive Führung der entsprechenden Register und die Ausstellung von Bescheinigungen.

Erstellung und Führung der Musterungslisten und Durchführung der entsprechenden Verfahren.

Führung der Wählerlisten, der Verzeichnisse der Wahlsitzpräsidenten und der Stimmzähler, sowie der Laienrichtverzeichnisse, Ausstellung und Erneuerung von Wahlausweisen, alle Obliegenheiten im Rahmen von Wahlhandlungen auf allen Ebenen.

Friedhofsverwaltungen

 

Einhebungsdienst

Festlegung der Tarife und Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Aufenthaltsabgabe, Ortstaxe), inklusive Zwangseintreibung, Ausgabe von Müllkübeln, Verwaltung Recyclinghof, Verantwortlich für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz

Geförderter Wohnbau

In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen zur Begünstigung und Förderung des Grundwohnbedarfs breiter Bevölkerungsschichten, überprüft und bewertet der Dienst für den geförderten Wohnbau der Gemeinde Laas die Zulässigkeit und die Gesuche für die Zuweisung von geförderten Bauflächen.

Der Termin für die Abgabe der Gesuche wird vom Gemeindeausschuss festgelegt. Dafür muss das von der Gemeinde bereit gestellte Formblatt (Gesuch für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau) ausgefüllt werden.

Das Ansuchen für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau können einzelne oder in Genossenschaften zusammen geschlossene Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, einreichen.

Gemeindeübergreifender Ortspolizeidienst

Gemeindeübergreifender Ortspolizeidienst:

Für alle Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der Ortspolizei wenden Sie sich bitte an das Dienstkommando

Lizenzwesen

Lizenzwesen im Gastgewerbe und Handwerk, Öffentliche Veranstaltungen, Markt.

Personalverwaltung

Verwaltung des Gemeindepersonals und von freiberuflichen Mitarbeitern, Personalaufnahme und  Wettbewerbe, Lohnbuchhaltung