Geförderter Wohnbau

In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen zur Begünstigung und Förderung des Grundwohnbedarfs breiter Bevölkerungsschichten, überprüft und bewertet der Dienst für den geförderten Wohnbau der Gemeinde Laas die Zulässigkeit und die Gesuche für die Zuweisung von geförderten Bauflächen.

Der Termin für die Abgabe der Gesuche wird vom Gemeindeausschuss festgelegt. Dafür muss das von der Gemeinde bereit gestellte Formblatt (Gesuch für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau) ausgefüllt werden.

Das Ansuchen für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau können einzelne oder in Genossenschaften zusammen geschlossene Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, einreichen.

Zuständigkeiten

In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen zur Begünstigung und Förderung des Grundwohnbedarfs breiter Bevölkerungsschichten, überprüft und bewertet der Dienst für den geförderten Wohnbau der Gemeinde Laas die Zulässigkeit und die Gesuche für die Zuweisung von geförderten Bauflächen.

Der Termin für die Abgabe der Gesuche wird vom Gemeindeausschuss festgelegt. Dafür muss das von der Gemeinde bereit gestellte Formblatt (Gesuch für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau) ausgefüllt werden.

Das Ansuchen für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau können einzelne oder in Genossenschaften zusammen geschlossene Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, einreichen.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

TECHNISCHER BEREICH

Verwaltungsbereich

Lageplan

Vinschgaustrasse 52, 39023 Laas
RathausRaum: Erdgeschoss

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Orte

Gemeinde Laas

VINSCHGAUSTRASSE 52, 39023 LAAS

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Zuletzt aktualisiert: 06.05.2024, 08:16 Uhr