TECHNISCHER BEREICH

Der "Technische Bereich" setzt sich aus nachstehenden Abteilungen zusammen:

  • Privates Bauwesen:

Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, Raumordnung und Urbanistik, Gemeindeentwicklungsplan Raum und Landschaft, sowie Durchführungspläne.

  • Geförderter Wohnbau:

In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen zur Begünstigung und Förderung des Grundwohnbedarfs breiter Bevölkerungsschichten, überprüft und bewertet der Dienst für den geförderten Wohnbau der Gemeinde Laas die Zulässigkeit und die Gesuche für die Zuweisung von geförderten Bauflächen.

Der Termin für die Abgabe der Gesuche wird vom Gemeindeausschuss festgelegt. Dafür muss das von der Gemeinde bereit gestellte Formblatt (Gesuch für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau) ausgefüllt werden.

Das Ansuchen für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau können einzelne oder in Genossenschaften zusammen geschlossene Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, einreichen.

  • Bauerhaltung:

Für die Bauerhaltung der gemeindeeigenen Immobilien

Zuständigkeiten

Der "Technische Bereich" setzt sich aus nachstehenden Abteilungen zusammen:

  • Privates Bauwesen:

Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, Raumordnung und Urbanistik, Gemeindeentwicklungsplan Raum und Landschaft, sowie Durchführungspläne.

  • Geförderter Wohnbau:

In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen zur Begünstigung und Förderung des Grundwohnbedarfs breiter Bevölkerungsschichten, überprüft und bewertet der Dienst für den geförderten Wohnbau der Gemeinde Laas die Zulässigkeit und die Gesuche für die Zuweisung von geförderten Bauflächen.

Der Termin für die Abgabe der Gesuche wird vom Gemeindeausschuss festgelegt. Dafür muss das von der Gemeinde bereit gestellte Formblatt (Gesuch für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau) ausgefüllt werden.

Das Ansuchen für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau können einzelne oder in Genossenschaften zusammen geschlossene Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, einreichen.

  • Bauerhaltung:

Für die Bauerhaltung der gemeindeeigenen Immobilien


Art der Organisation

Verwaltungsbereich

Lageplan

VINSCHGAUSTRASSE 52, 39023 LAAS

Orte

Gemeinde Laas

VINSCHGAUSTRASSE 52, 39023 LAAS

Kontakt

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Zuletzt aktualisiert: 01.10.2024, 09:08 Uhr