Der "Technische Bereich" setzt sich aus nachstehenden Abteilungen zusammen:
Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, Raumordnung und Urbanistik, Gemeindeentwicklungsplan Raum und Landschaft, sowie Durchführungspläne.
In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen zur Begünstigung und Förderung des Grundwohnbedarfs breiter Bevölkerungsschichten, überprüft und bewertet der Dienst für den geförderten Wohnbau der Gemeinde Laas die Zulässigkeit und die Gesuche für die Zuweisung von geförderten Bauflächen.
Der Termin für die Abgabe der Gesuche wird vom Gemeindeausschuss festgelegt. Dafür muss das von der Gemeinde bereit gestellte Formblatt (Gesuch für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau) ausgefüllt werden.
Das Ansuchen für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau können einzelne oder in Genossenschaften zusammen geschlossene Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, einreichen.
Für die Bauerhaltung der gemeindeeigenen Immobilien