Mitteilung an die Bevölkerung über die Videoüberwachung und die Verwendung von Kleinbildkameras im Bereich der Ortspolizei
06.10.2025
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Die Beamten/Beamtinnen der Ortspolizei sind mit Kleinkameras (Body Cam) ausgestattet, um gegebenenfalls bei ihren Dienst strafrechtlich relevante Ereignisse in Ton und Bild aufzuzeichnen und als Beweissicherung der Gerichtsbehörde zu übermitteln. Ebenso sind die Dienstfahrzeuge der Ortspolizei für dieselben Zwecke mit einer solchen Kleinbildkamera (Dash Cam) ausgestattet. Die entsprechenden Verordnungen wurden am 20.03.2025 mit Beschluss Nr. 17 und 18 vom Gemeinderat genehmigt.
Gemeindeverordnung über die Videoüberwachung
Gemeindeverordnung über die Regelung des Gebrauchs der Kleinkameras (Body- und Dashcam) im Gebrauch der Beamten des Ortspolizeikorps
Zuletzt aktualisiert: 09.10.2025, 11:36 Uhr